Gericht gibt DUH gegen Volkswagen recht

Wie wirksam sind die technischen Updates von VW bei Autos mit Schummelsoftware? Der Konzern musste sich in Deutschland verpflichten, 2,6 Millionen Autos mit Defeat Device nachzurüsten. Schon bevor der erste Pkw in die Werkstatt rollte, äußerten Experten die Vermutung, die Nachrüstung werde die Leistung mindern oder sogar den Motor schädigen – schließlich sei der Antrieb auf die ursprünglichen Verbrauchs- und Emissionswerte optimiert worden und eben nicht für einen sauberen Verbrennungsprozess. Zahlreiche Anwälte vertreten mittlerweile VW-Kunden, die tatsächlich nach dem Update über Schäden klagen.

Strittig war auch von Anfang an, ob die Nachbesserung mit einem kleinen Kunstoff-Strömungsgleichrichter und einer neu aufgespielten Software wirklich zu sauberen Abgasen führen würde. Die Deutsche Umwelthilfe DUH argwöhnte, es handele sich um ein Placebo, maß nach und präsentierte unappetittliche Ergebnisse: „Vor dem Werkstattbesuch lag der NOx-Ausstoß bei 964 mg/km, nach dem Update lagen die NOx-Werte immer noch bei 602 mg/km. Der Euro 5 Abgasgrenzwert im Typprüfverfahren beträgt 180 mg NOx/km.“

Das Hardware- und Software-Update, ein einziger Schmu? Volkswagen schickte seine Anwälte los, die schnell zu der Überzeugung kamen, die Nachrüstung müsse nur im Labor zu niedrigen Schadstoffwerten führen, nicht aber im Realbetrieb auf der Straße. Die DUH sieht das erwartungsgemäß vollkommen anders, musste sich aber der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf beugen, das Volkswagen Recht gab. Demnach durfte die Umwelthilfe ihr vernichtendes Urteil über die Nachrüstungen nicht wiederholen. Erst jetzt hob das Oberlandesgericht Düsseldorf die Einstweilige Verfügung auf. Es stehe fest, dass die Emissionen der VW-Motoren im Alltagsbetrieb nach wie vor weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen würden, konstatierte das Gericht – und die Einschätzung, dass ein Update nur für den Prüfstand nicht ausreichend sei, sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: