Archiv für den Monat: Oktober 2017

Gericht gibt DUH gegen Volkswagen recht

Wie wirksam sind die technischen Updates von VW bei Autos mit Schummelsoftware? Der Konzern musste sich in Deutschland verpflichten, 2,6 Millionen Autos mit Defeat Device nachzurüsten. Schon bevor der erste Pkw in die Werkstatt rollte, äußerten Experten die Vermutung, die Nachrüstung werde die Leistung mindern oder sogar den Motor schädigen – schließlich sei der Antrieb auf die ursprünglichen Verbrauchs- und Emissionswerte optimiert worden und eben nicht für einen sauberen Verbrennungsprozess. Zahlreiche Anwälte vertreten mittlerweile VW-Kunden, die tatsächlich nach dem Update über Schäden klagen.

Strittig war auch von Anfang an, ob die Nachbesserung mit einem kleinen Kunstoff-Strömungsgleichrichter und einer neu aufgespielten Software wirklich zu sauberen Abgasen führen würde. Die Deutsche Umwelthilfe DUH argwöhnte, es handele sich um ein Placebo, maß nach und präsentierte unappetittliche Ergebnisse: „Vor dem Werkstattbesuch lag der NOx-Ausstoß bei 964 mg/km, nach dem Update lagen die NOx-Werte immer noch bei 602 mg/km. Der Euro 5 Abgasgrenzwert im Typprüfverfahren beträgt 180 mg NOx/km.“

Das Hardware- und Software-Update, ein einziger Schmu? Volkswagen schickte seine Anwälte los, die schnell zu der Überzeugung kamen, die Nachrüstung müsse nur im Labor zu niedrigen Schadstoffwerten führen, nicht aber im Realbetrieb auf der Straße. Die DUH sieht das erwartungsgemäß vollkommen anders, musste sich aber der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf beugen, das Volkswagen Recht gab. Demnach durfte die Umwelthilfe ihr vernichtendes Urteil über die Nachrüstungen nicht wiederholen. Erst jetzt hob das Oberlandesgericht Düsseldorf die Einstweilige Verfügung auf. Es stehe fest, dass die Emissionen der VW-Motoren im Alltagsbetrieb nach wie vor weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen würden, konstatierte das Gericht – und die Einschätzung, dass ein Update nur für den Prüfstand nicht ausreichend sei, sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Opel-Betriebsrat bereitet sich auf schwierige Verhandlungen vor

Die Vertreter der Opel-Arbeitnehmer sind zur Zeit nicht zu beneiden. Einerseits wollen die Aufsichtsräte der Gewerkschaft einen einvernehmlichen Weg finden, um mit den Vertretern der Kapitalseite über die zu erwartenden Umstrukturierungen zu verhandeln. Sie unterliegen der Schweigepflicht, was die Aufsichtsratssitzungen angeht. Andererseits erwarten die Beschäftigten zu erfahren, was Sache ist – und sie wollen, dass der Betriebsrat Stellenstreichungen, Werksschließungen und natürlich Kündigungen verhindert. Gerade hat die Opel-Muttergesellschaft PSA im britischen Ellesmere Port gezeigt, wie sie auf schlechte Zahlen reagiert: Weil sich der Astra schlecht verkauft, werden im Werk Ellesmere Port 400 Jobs gestrichen, etwa ein Viertel der Belegschaft.

Vier-Tage-Woche für Opel?

Über die Zukunft der deutschen Standorte wird vermutlich ab dem 9. November verhandelt. In einem Rundschreiben hat der Opel-Gesamtbetriebsrat jetzt in groben Zügen skizziert, welchen Kurs er einschlagen wird. Er beruft sich auf die VW-Kampagne „Jeder Arbeitsplatz hat ein Gesicht“ aus den 90er Jahren, als unter der Führung des damaligen VW-Arbeitsdirektors Peter Hartz 30 000 Stellen gerettet und Kündigungen vermieden wurden, unter anderem durch Einführung der Vier-Tage-Woche für einen Teil der Beschäftigten.

„Opel ist zum Erfolg verdammt – wenn die Zukunft nicht verspielt werden soll“, schreibt der Gesamtbetriebsrat und stellt sich damit an die Seite des PSA-Managements. Die Gewerkschafter machen allerdings auch klar, dass sie sich nicht überrollen lassen wollen. „Betriebsändernde Maßnahmen“ dürften erst nach Beratungen mit dem Betriebsrat umgesetzt werden. „Notfalls wird dieser Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt, auch im Wege der einstweiligen Verfügung.“ Auch der Einsatz von Schlichtern ist offensichtlich schon angedacht. Der Betriebsrat könne mit Unterstützung externer Sachverständiger „Alternative Maßnahen zum Schutz der Beschäftigten vorschlagen beziehungsweise verhandeln.“

Zu erwarten ist, dass PSA den deutschen Beschäftigten Vorruhestandslösungen und Abfindungen anbietet – fragt sich nur, in welcher Höhe. Die Mainzer „Allgemeine Zeitung“ zitiert aus einem anderen Flugblatt des Betriebsrates, in dem die Jahrgänge 1957 bis 1960 als Zielgruppe für Altersteilzeit-Angebote genannt werden. Zudem, so der Bericht, wolle der Betriebsrat darauf dringen, an Fremdfirmen vergebene Aufträge wieder ins Unternehmen zurückzuholen, um die Auslastung zu steigern.

 

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